Was bringt das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit für Schweizer Websites?

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20. Januar 2025
Ab Juni 2025 tritt in der EU das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit (Accessibility) in Kraft. Ein Thema, das auf den ersten Blick nach einem rein europäischen Anliegen klingt, betrifft auch Schweizer Unternehmen – besonders jene, die Dienstleistungen oder Produkte in die EU anbieten. Warum? Ganz einfach: Verstösse gegen die neuen Vorschriften können teuer werden und das Vertrauen deiner Kundschaft gefährden. Was genau das Gesetz bedeutet und wie du deine Website fit machst, erklären wir hier.
Digitale Barrierefreiheit heisst, digitale Inhalte, Plattformen und Produkte so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen. Das betrifft Menschen mit Behinderungen ebenso wie ältere Menschen oder Personen mit temporären Beeinträchtigungen (z. B. nach einem Unfall).
Stell dir vor, du betreibst einen Online-Shop. Ein potenzieller Kunde kann deine Produkte nur mit der Tastatur durchsuchen, weil er keine Maus nutzen kann. Wenn deine Seite nicht barrierefrei ist, verliert er die Möglichkeit, bei dir einzukaufen – und du verlierst Umsatz. Barrierefreiheit ist also nicht nur inklusiv, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Das Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA), der im April 2019 verabschiedet wurde. Ab Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Verstösse können teuer werden: Hohe Bussgelder drohen, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden.
Besonders interessant: Das Gesetz gilt auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind. Wer dort Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss die Anforderungen erfüllen. Zudem hat die Schweiz in der Vergangenheit gezeigt, dass sie europäische Regelungen häufig aufnimmt oder anpasst. Beispiele dafür sind das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das sich an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) orientiert (wir haben dazu ebenfalls gebloggt), sowie aktuelle Diskussionen über eine mögliche Anpassung an den AI Act der EU. Schweizer Anbieter sollten sich daher frühzeitig mit Barrierefreiheitsstandards befassen, um möglichen zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Schweizer Unternehmen, die ihre Zielgruppen in der EU ansprechen, müssen die Barrierefreiheitsvorgaben einhalten. Und das betrifft nicht nur grosse Player: Auch kleine Unternehmen mit Online-Shops, digitale Dienstleistungen oder Apps könnten betroffen sein.
Wie sieht die Rechtslage in der Schweiz aus? Auch hierzulande gibt es Standards für Barrierefreiheit, wie den eCH-0059 Accessibility Standard, der auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 basiert. Diese international anerkannten Richtlinien sorgen dafür, dass Websites weltweit einheitlich zugänglich sind.
Die Grundlage für Barrierefreiheit bilden die vier Prinzipien der WCAG 2.1:
Praktische Tipps:
Barrierefreiheit bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die Einhaltung von Vorschriften hinausgehen:
Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit der EU ist eine Chance, nicht nur ein Pflichtprogramm. Mit barrierefreien Angeboten erreichst du mehr Menschen, verbesserst deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen und positionierst dich als modernes, verantwortungsvolles Unternehmen.
Wir bieten dir einen Accessibility-Check, der aufzeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Fülle dazu einfach untenstehendes Formular aus.